Aufgrund der neuen Corona Verordnung der Landesregierung bleibt die Fusspflegepraxis bis Voraussichtlich 06.03.21
nur für medizinisch notwendige Dienstleistungen geöffnet.
In Notfällen ist eine medizinische Fußpflege weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich.